Kfz-Schein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Zur Nachkontrolle den Bericht der Hauptuntersuchung
Bei auswärts durchgeführter AU die entsprechende Bescheinigung
Bei montierten Sonderrädern mit KBA-Nummer die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Bei neu "einzutragenden" Teilen (Räder/Reifen, Distanzscheiben, Sonderfahrwerk, etc.) die ABE bzw. das Teilegutachten
Für alle bereits abgenommenen Änderungen die entsprechenden Nachweise
Sie brauchen Ihr Fahrzeug normalerweise nicht zu reinigen.
Grobe Verschmutzungen können allerdings zu Verzögerungen während der Untersuchung führen.
Außerdem entgehen uns möglicherweise sicherheitsrelevante Mängel (z.B. beschädigter Bremsschlauch)
Die Gebühr für die Standard-Hauptuntersuchung inkl. der Abgasuntersuchung beträgt zur Zeit 129,00 Euro (inkl. 19% MWSt)
(Download hier)
Die Gebühren werden unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung sofort fällig und sind bar oder per EC-Karte zu bezahlen.